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Anforderungen an den Bieter
Das Projekt “SW Saarburg II“ sieht die Erneuerung der Stützwand von km 62,085 bis km 63,012 auf der VzG-Strecke 3230 von Saarbrücken nach Karthaus vor. Die Bauwerksinspektion zeigt für das im Jahre 1860 erbaute Bauwerk teilweise massive Schäden wie Risse, freiliegende Bewehrung und Ausbrüche verteilt über die gesamte Länge auf. Des Weiteren ist die Absturzsicherung bis auf 50 m am Bauwerksanfang auf der gesamten Bauwerkslänge vollständig korrodiert, stellenweise nicht mehr vorhanden, durchgerostet oder umgefallen. An mehreren Stellen sind die Geländerholme abgebrochen. Stellenweise befindet sich Bewuchs am Erdkörper unter der Stützwand des Bauwerks, der entfernt werden muss. Zudem besteht aus betrieblicher Sicht durch den nicht ausreichenden Sicherheitsraum zwischen dem linken Gleis und dem Geländer auf der Stützwand ein erhöhtes Verkehrssicherheitsrisiko. Das Bauwerk ist mittlerweile aufgrund der gravierenden Schäden in die Zustandskategorie 4 eingestuft. Da nach Einschätzung des Fachbeauftragten eine wirtschaftliche Sanierung bzw. Instandsetzung des Bauwerkes nicht mehr möglich ist und eine drohende Streckensperrung unbedingt zu vermeiden ist, soll die Stützwand im Bereich von km 62,085 – km 63,012 zeitnah erneuert werden. Aus der VP/ EP ist die neue Stützwand als eine Trägerbohlwand vorgesehen. Die gewählte Variante sieht eine Stützkonstruktion am Fuß des bestehenden Böschungspflasters vor, bestehend aus einer tiefgegründeten Trägerbohlwand mit vorgelagerter Gabionenwand, die als Kompensationsmaßnahme für die Versiegelung des Böschungspflasters dient. Der Rettungsweg verläuft links der Bahntrasse, während die Dammergänzung bis zur Trägerbohlwand mit einer Neigung von 1:3 hergestellt wird, um die Standsicherheit der Dammergänzung zu gewährleisten. Durch die Abflachung der Böschung und die Erhöhung der Abfanghöhe wird einem Abrutschen der Böschung auf der Gleitebene bzw. dem Böschungspflaster entgegengewirkt. Entlang der Böschungskante wird unmittelbar neben dem Rettungsweg ein Füllstabgeländer mit Einzelfundamenten errichtet. Die Trägerbohlwand verläuft entlang des Böschungsfußes und wird aus Doppel-U-Profilen mit Stahlbetonfertigteilen als Ausfachung ausgeführt. Abhängig von der erforderlichen Abfanghöhe sind Rückverankerungen vorgesehen. Die Gabionenwand wird unmittelbar vor der Trägerbohlwand angeordnet, wobei in den Bereichen der Träger und Rückverankerungen entsprechende Aussparungen vorgesehen sind, um die Zugänglichkeit zu den Ankerköpfen jederzeit zu gewährleisten. Die Gründung der Gabionenwand erfolgt auf einem 30 cm starken, frostsicher ausgeführten Stahlbetonfundament. Die neue Stützwand verläuft am Böschungsfuß der Bahnstrecke unmittelbar neben der Bundesstraße 51. Im Rahmen der Maßnahme werden zusätzlich die Oberleitungsmaste im Baubereich erneuert.
Erneuerung einer Stützwand im Bereich km 62,085 bis km 63,012 auf der VzG-Strecke 3230. Das Bauwerk aus dem Jahr 1860 weist massive Schäden auf und muss erneuert werden, um eine Streckensperrung zu vermeiden. Geplant ist eine Trägerbohlwand mit vorgelagerter Gabionenwand.
Erneuerung einer maroden Stützwand aus dem Jahr 1860 im Bereich km 62,085 – km 63,012 der VzG-Strecke 3230. Die neue Konstruktion besteht aus einer tiefgegründeten Trägerbohlwand mit vorgelagerter Gabionenwand, die als Kompensationsmaßnahme dient. Ein Füllstabgeländer wird ebenfalls errichtet. Die Maßnahme beinhaltet auch die Erneuerung von Oberleitungsmaste im Baubereich. Die gewählte Variante sieht eine Stützkonstruktion am Fuß des bestehenden Böschungspflasters vor, bestehend aus einer tiefgegründeten Trägerbohlwand mit vorgelagerter Gabionenwand, die als Kompensationsmaßnahme für die Versiegelung des Böschungspflasters dient. Der Rettungsweg verläuft links der Bahntrasse, während die Dammergänzung bis zur Trägerbohlwand mit einer Neigung von 1:3 hergestellt wird, um die Standsicherheit der Dammergänzung zu gewährleisten. Durch die Abflachung der Böschung und die Erhöhung der Abfanghöhe wird einem Abrutschen der Böschung auf der Gleitebene bzw. dem Böschungspflaster entgegengewirkt. Entlang der Böschungskante wird unmittelbar neben dem Rettungsweg ein Füllstabgeländer mit Einzelfundamenten errichtet. Die Trägerbohlwand verläuft entlang des Böschungsfußes und wird aus Doppel-U-Profilen mit Stahlbetonfertigteilen als Ausfachung ausgeführt. Abhängig von der erforderlichen Abfanghöhe sind Rückverankerungen vorgesehen. Die Gabionenwand wird unmittelbar vor der Trägerbohlwand angeordnet, wobei in den Bereichen der Träger und Rückverankerungen entsprechende Aussparungen vorgesehen sind, um die Zugänglichkeit zu den Ankerköpfen jederzeit zu gewährleisten. Die Gründung der Gabionenwand erfolgt auf einem 30 cm starken, frostsicher ausgeführten Stahlbetonfundament. Die neue Stützwand verläuft am Böschungsfuß der Bahnstrecke unmittelbar neben der Bundesstraße 51. Im Rahmen der Maßnahme werden zusätzlich die Oberleitungsmaste im Baubereich erneuert.
Erneuerung der Stützwand von km 62,085 bis km 63,012 auf der VzG-Strecke 3230 von Saarbrücken nach Karthaus. Die neue Stützwand wird als Trägerbohlwand mit vorgelagerter Gabionenwand ausgeführt.