Tender Notice

Notice ID: 99266a42-e08e-4fea-979d-137763bb8e13

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"The onboarding impressed me – Tender Zen created a search profile directly from our company website."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Published
1d ago
Today
Questions
in 29d
Submission
in 44d
Contract Start
in 128d
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bonn)
Project Location
DEU
Finanzen
Projektwert 1,00 €
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Kopie der Haftpflichtversicherung, b) Nachweis des Eintrages in ein Register, c) Verpflichtungserklärungen zu Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
  • Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Kopie der Haftpflichtversicherung, b) Nachweis des Eintrages in ein Register, c) Verpflichtungserklärungen zu Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
  • Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Kopie der Haftpflichtversicherung, b) Nachweis des Eintrages in ein Register, c) Verpflichtungserklärungen zu Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
  • Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Kopie der Haftpflichtversicherung, b) Nachweis des Eintrages in ein Register, c) Verpflichtungserklärungen zu Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
Original Title: Leistungen für Lieferung und Abkippen von Wegebaumaterial sowie Wegeinstandsetzung im Bundesforstbetrieb Havel Oder Spree, 4 Lose (Vergabenummer VOEK 582-25)
deen