Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Fragen
in 29T
Abgabe
in 44T
Vertragsbeginn
in 128T
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bonn)
Standort Projekt
DEU
Finanzen
Projektwert 1,00 €
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Kopie der Haftpflichtversicherung, b) Nachweis des Eintrages in ein Register, c) Verpflichtungserklärungen zu Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
  • Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Kopie der Haftpflichtversicherung, b) Nachweis des Eintrages in ein Register, c) Verpflichtungserklärungen zu Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
  • Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Kopie der Haftpflichtversicherung, b) Nachweis des Eintrages in ein Register, c) Verpflichtungserklärungen zu Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
  • Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Kopie der Haftpflichtversicherung, b) Nachweis des Eintrages in ein Register, c) Verpflichtungserklärungen zu Unterauftragnehmern, Eignungleihenden, d) Bieterauskünfte (Anlage B-03) von Unterauftragnehmern, Eignungleihenden
Originaltitel: Leistungen für Lieferung und Abkippen von Wegebaumaterial sowie Wegeinstandsetzung im Bundesforstbetrieb Havel Oder Spree, 4 Lose (Vergabenummer VOEK 582-25)
deen