Tender Notice

Notice ID: ba2592e5-1768-43e7-a0af-b9c09a75f868

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"Tender Zen is a huge help and makes the analysis so much easier."

FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
3d ago
Today
Submission
in 47d
Contract Start
in 339d
Landkreis Freising, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (München)
Project Overview

Dies ist eine Ausschreibung für den Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 695. Die Strecke führt von Allershausen über Kranzberg und Eching (S) nach Garching-Hochbrück (U) und zurück. Die geschätzte jährliche Leistung beträgt ca. 348.972 Nwk m/a. Es werden zwei Neufahrzeuge im Niederflur- oder Low-Entry-Überlanddesign benötigt. Die Linie bedient ca. 33 Haltestellen. Der geschätzte Wert ohne Mehrwertsteuer liegt zwischen 3.735.000 und 4.150.000 EUR. Die Ausschreibung ist für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Die Auftragsart ist Dienstleistung. Die Vergabe erfolgt nach der VgV. Elektronische Rechnungsstellung ist erforderlich. Die Angebotsfrist endet am 24.02.2026 um 12:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 31.05.2026. Die Hauptkriterien für die Vergabe sind Betriebskosten (75%), garantierte Zeit für die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen (5%), zusätzlich angebotene Fahrzeugqualität (10%) und zugesagter Zeitpunkt für die Lieferung der Neufahrzeuge (10%).

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Project Location
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 3.942.500,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
  • Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
  • Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Original Title: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 695
deen