Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 2T
Heute
Abgabe
in 48T
Vertragsbeginn
in 340T
Landkreis Freising, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (München)
Projektübersicht

Dies ist eine Ausschreibung für den Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 695. Die Strecke führt von Allershausen über Kranzberg und Eching (S) nach Garching-Hochbrück (U) und zurück. Die geschätzte jährliche Leistung beträgt ca. 348.972 Nwk m/a. Es werden zwei Neufahrzeuge im Niederflur- oder Low-Entry-Überlanddesign benötigt. Die Linie bedient ca. 33 Haltestellen. Der geschätzte Wert ohne Mehrwertsteuer liegt zwischen 3.735.000 und 4.150.000 EUR. Die Ausschreibung ist für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Die Auftragsart ist Dienstleistung. Die Vergabe erfolgt nach der VgV. Elektronische Rechnungsstellung ist erforderlich. Die Angebotsfrist endet am 24.02.2026 um 12:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 31.05.2026. Die Hauptkriterien für die Vergabe sind Betriebskosten (75%), garantierte Zeit für die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen (5%), zusätzlich angebotene Fahrzeugqualität (10%) und zugesagter Zeitpunkt für die Lieferung der Neufahrzeuge (10%).

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 3.942.500,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
  • Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
  • Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Originaltitel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 695
deen