Tender Notice

Notice ID: c0042ade-ee81-4316-90e5-69fd98e13693

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
3d ago
Today
Questions
in 20d
Submission
in 28d
Contract Start
in 120d
Hans-Jürgen Sander (Soltau)
Project Overview

Forstliche Bodenschutzkalkung per Luftfahrzeug. Ausbringung von Magnesiumkalk auf Privatwaldflächen. Ca. 62 ha in Gemarkung Soltau. Erdfeuchtes Material mit mindestens 15% MgCO3 Anteil. Kalke müssen Düngemittelverordnung entsprechen. Schwermetallgehalte unter Gütezeichen Düngekalke (RAL-GZ 545). Beschaffung und Anlieferung per LKW. Zwischenlagerung auf eigene Gefahr.

Bodenschutzkalkung von Waldflächen. Ausbringung von Magnesiumkalk. LKW-Anlieferung und Zwischenlagerung.

Project Location
DE
Eignung

Bidder Requirements

  • Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
  • Erklärung der NKernVO ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
  • Erklärung zur Tariftreue ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Original Title: Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung im Forstamt Nordheide-Heidmark - Sander
deen