Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: c0042ade-ee81-4316-90e5-69fd98e13693

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Fragen
in 22T
Abgabe
in 30T
Vertragsbeginn
in 122T
Hans-Jürgen Sander (Soltau)
Projektübersicht

Forstliche Bodenschutzkalkung per Luftfahrzeug. Ausbringung von Magnesiumkalk auf Privatwaldflächen. Ca. 62 ha in Gemarkung Soltau. Erdfeuchtes Material mit mindestens 15% MgCO3 Anteil. Kalke müssen Düngemittelverordnung entsprechen. Schwermetallgehalte unter Gütezeichen Düngekalke (RAL-GZ 545). Beschaffung und Anlieferung per LKW. Zwischenlagerung auf eigene Gefahr.

Bodenschutzkalkung von Waldflächen. Ausbringung von Magnesiumkalk. LKW-Anlieferung und Zwischenlagerung.

Standort Projekt
DE
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
  • Erklärung der NKernVO ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
  • Erklärung zur Tariftreue ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Originaltitel: Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung im Forstamt Nordheide-Heidmark - Sander
deen