Tender Notice

Notice ID: c481cfcf-e00d-48a3-a010-5f97219d10fb

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RT

Robert Tech

CEO

assecor GmbH

Published
4d ago
Today
Questions
in 16d
Submission
in 27d
71065 Sindelfingen
Regierungspräsidium Stuttgart (Stuttgart)
Project Overview

Betrieb einer Krankenstation in der Notunterkunft (NUK) Sindelfingen für Flüchtlinge. Medizinische Versorgung gemäß Asylbewerberleistungsgesetz. Kapazität von 600 Personen Regelbelegung und 900 Personen Notbelegung. Die Ausschreibung umfasst die Dienstleistung des Betriebs der Krankenstation. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren als Dienstleistungsauftrag. Elektronische Rechnungsstellung ist erforderlich. Option auf sechsmalige Verlängerung um jeweils einen Monat. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Monaten. Die Einreichung von Angeboten erfolgt elektronisch. Die Angebotsfrist endet am 20.03.2026 um 10:00 Uhr. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird angefordert. Bieter müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte nachweisen, die eine Unterbringung von durchschnittlich 100 Personen über 5 Monate umfassen, wovon mindestens ein Projekt in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende oder Flüchtlinge sein muss. Eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung mit spezifischen Deckungssummen ist erforderlich. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 50% nach dem Angebotspreis und zu 50% nach dem Leistungskonzept. Das Leistungskonzept soll Ausführungen zur Organisationsstruktur, zum Alltagsbetrieb, zum Umgang mit schutzbedürftigen Personen, zur Dokumentation und zur Einhaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes enthalten.

Betrieb einer Krankenstation in der Notunterkunft für Flüchtlinge. Medizinische Versorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz. Kapazität bis zu 900 Personen.

Project Location
Mahdentalstr. 116, 71065 Sindelfingen, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben -ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagenbeigefügten Formblätter zu erbringen.
  • Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  • Der Bewerber/Bieter/Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
  • In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 10 - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe).
  • In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt 'Anlage 11a - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe' einreichen.
  • Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen anfordern (siehe Teil 2 der Anlage 11a).
  • Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
  • Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bieter/Bietergemeinschaft einzureichen:
  • 1) Kopie der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft.
  • Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate sein;
  • 2) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
  • 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bewerbers/ Bieters/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;
  • 4) Erklärung, dass Verstöße i. S. des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht begangen wurden bzw. Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung nicht bestehen.
  • 5) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;
  • 6) ggf. Anlage 10 - Erklärung Nachunternehmer;
  • 7) ggf. Anlage 9 - Erklärung Bietergemeinschaft;
  • 8) ggf. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe;
  • 9) ggf. Anlage11a - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.
  • Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO i. V. m. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
  • Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des laufenden Geschäftsjahres.
  • Die angegebenen Referenzen des Bieters müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Dienstleistung vergleichbar sein.
  • Die Referenzprojekte müssen während der Vertragslaufzeit für eine Dauer von 5 Monaten durchschnittlich mindestens 100 Personen untergebracht waren.
  • Mindestens ein Referenzprojekt muss die angebotene Leistung in einer Asylsuchenden- bzw. Flüchtlings-Aufnahmeeinrichtung um-fassen.
  • Zu den Referenzprojekten sind folgende Mindestangaben erforderlich: o Name des Auftraggebers (inkl. Ansprechpartner und Tel.-Nr.) o Bezeichnung und Anschrift der Aufnahmeeinrichtung/Referenzprojekte o Beschreibung der erbrachten Leistungen o Zeitraum der Auftragsausführung bzw. Beginn und (voraussichtliches) Ende der Vertragslaufzeit o Nennung des Monatsdurchschnitts an untergebrachten Personen in den betriebenen Einrichtungen während der gesamten Vertragslaufzeit oder in 5 Monaten innerhalb der Vertragslaufzeit.
  • Eigenerklärung über den Bestand/ Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung muss auch durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden einschließen und mindestens über folgende Deckungssummen je Schadensfall abgeschlossen sein: - Personenschäden bis 5.000.000 EUR, - Sach- und Vermögensschäden bis 2.500.000 EUR, - Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden bis 1.000.000 EUR, - Obhutsschäden bis 1.000.000 EUR, - Schlüsselschäden bis 250.000 EUR, - Feuerhaftpflichtschäden bis 5.000.000 EUR, - Allmählichkeitsschäden bis 1.000.000 EUR, - Umweltschäden bis 1.000.000 EUR.
Original Title: Krankenstation NUK Sindelfingen
deen