Tender Notice

Notice ID: eb35df39-3ac1-4dde-ba8c-c197c5352bc1

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
23d ago
Today
Submission
in 19d
Contract Start
in 69d
53119 Bonn
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (Bonn)
Project Overview

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Videoproduktion. Das Fachlos 3 wird in zwei Mengenlose unterteilt: 3a) und 3b). Mehrere Bundesbehörden sind als Bedarfsträger aufgeführt. Die Rahmenvereinbarung gilt für die Konzeption und Produktion von Videos. Es gibt spezifische Anforderungen an Referenzen und die Anzahl der Beschäftigten. Die Zuschlagsentscheidung basiert auf Qualität (70%) und Preis (30%). Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.

KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion. Los 3: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion. Konzeption und Produktion von Videos.

Project Location
53119 Bonn, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 6.800.000,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV

Role Qualifications

  • 15 Beschäftigte in jedem der letzten drei Jahre
  • Mindestens drei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung
  • Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein
  • Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein
  • Konzeption und Produktion von Videos als Realfilmproduktion
  • Netto-Auftragswert von mindestens 50.000,00 Euro pro Referenz
  • Mindestens eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
  • Höchstwert der Rahmenvereinbarung für Mengenlos 3a): 6.100.000 Euro netto
  • Höchstwert der Rahmenvereinbarung für Mengenlos 3b): 6.800.000 Euro netto
  • Keine Zuschlagslimitierung in den Fachlosen
  • Bieter kann nur für ein Mengenlos den Zuschlag erhalten
  • Zuschlag auf wirtschaftlichstes Angebot
  • Verfahren zur Ermittlung der zu bezuschlagenden Mengenlose
  • Vorabinformation über beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB
  • Vertragsschluss erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
Original Title: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion
deen