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Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Videoproduktion. Das Fachlos 3 wird in zwei Mengenlose unterteilt: 3a) und 3b). Mehrere Bundesbehörden sind als Bedarfsträger aufgeführt. Die Rahmenvereinbarung gilt für die Konzeption und Produktion von Videos. Es gibt spezifische Anforderungen an Referenzen und die Anzahl der Beschäftigten. Die Zuschlagsentscheidung basiert auf Qualität (70%) und Preis (30%). Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion. Los 3: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion. Konzeption und Produktion von Videos.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen