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Die BKK firmus sucht einen externen Dienstleister für die Auslagerung von Inbound-Callvolumen. Gemäß §§ 13 bis 15 SGB I ist die Krankenkasse zur Beratung verpflichtet. Der Auftragnehmer soll eine effektive und serviceorientierte Kommunikation sicherstellen, wobei eine Fallabschlussquote von 75% (bis 31.12.2026) bzw. 60% (ab 01.01.2027) im System 21c gefordert ist. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit Verlängerungsoptionen. Bieter müssen Erfahrungen in der Inbound-Telefonie für gesetzliche Krankenkassen nachweisen.
Die BKK firmus schreibt Call-Center Leistungen für den Inbound-Bereich aus, um die gesetzliche Auskunfts- und Beratungspflicht sicherzustellen. Anrufe, die nicht intern entgegengenommen werden können, sollen an einen externen Dienstleister übergeben werden. Ziel ist eine serviceorientierte Kommunikation mit hoher Fallabschlussquote.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen