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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die externe Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung der Akten an den Standorten des Auftraggebers, die fachgerechte Archivierung in eigenen oder gemieteten Räumlichkeiten sowie die IT-gestützte Verwaltung. Auf Anforderung sind Akten innerhalb von zwei Werktagen (bei Eilbedürftigkeit innerhalb von 24 Stunden) an den Auftraggeber zurückzuführen. Die Akten unterliegen hohen Sicherheitsanforderungen (ISO/IEC 21964). Der Auftragnehmer informiert über das Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und führt nach Freigabe die Vernichtung durch. Der geschätzte Höchstwert beträgt 250.000,00 EUR.
Das Bundesamt für Justiz beauftragt die externe Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten. Die Leistungen umfassen die Abholung, sichere Lagerung, IT-gestützte Verwaltung sowie den Rücktransport auf Anforderung und die fachgerechte Vernichtung nach Freigabe.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen