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Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Capsaicin (ATC N01BX04). Ziel ist es, mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Rahmenrabattverträge zu schließen, um die Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Das Verfahren ist als Zulassungsmodell konzipiert, bei dem interessierte Unternehmen jederzeit beitreten können. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (zzgl. Verlängerungsoption). Die Einreichung der Unterlagen erfolgt elektronisch per E-Mail an die DAK-Gesundheit.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Capsaicin, ATC N01BX04. Die DAK-Gesundheit schließt Rahmenrabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen ab, um eine diskriminierungsfreie Versorgung sicherzustellen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen