Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 14T
Teilnahme
in 28T
88045 Friedrichshafen
Stadt Friedrichshafen (Friedrichshafen)
Projektübersicht

Die Stadt Friedrichshafen vergibt Planungsleistungen für die Neugestaltung der Riedleparkstraße. Ziel ist die Erhöhung der Durchgrünung, die Verbesserung von Rad- und Fußwegen, die Reduzierung von CO²-Emissionen und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Regenwasser soll gesammelt und versickert werden. Schulwege sollen sicherer gestaltet werden. Die geschätzten Projektkosten betragen 3,2 Mio. EUR brutto. Die Ausschreibung erfolgt europaweit als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand von Kriterien wie Anzahl der Referenzen. Nach der Auswahl folgt das Verhandlungsverfahren mit Erstangebot, Verhandlungsgesprächen und endgültiger Angebotsabgabe. Zuschlagskriterien umfassen Preis, Projektteam, Personaleinsatz und Lösungsvorschläge.

Planungsleistung Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen. Riedleparkstraße wird neugestaltet.

Standort Projekt
Charlottenstraße 12, 88045 Friedrichshafen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 3.200.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Vergabe von GP-Planungsleistungen Riedleparkstraße
deen